Kostenlose Haushaltshilfe

Unsere Haushaltshilfe hat den Vorteil, dass unsere Kunden keine Kosten tragen müssen. Ab einem bestimmten Pflegegrad wird alles von der Pflegekasse gedeckt. Wir übernehmen die Abrechnung, damit Sie Ihren Alltag sorgenfrei genießen können.

Entscheiden Sie sich für eine der folgenden Optionen aus unserem Angebot für Haushaltshilfe:

  • ab Pflegegrad 1
  • während einer Erkrankung
  • während der Schwangerschaft
  • nach der Entbindung
  • nach einer Operation

Unsere Haushaltshilfe für Pflegebedürftige

Es wurden Entlastungsleistungen geschaffen, die jedem mit Pflegegrad 1 oder höher monatlich 125 € zustehen. Wenn Sie bereits länger im Besitz eines Pflegegrades sind, ohne in dieser Zeit die monatlichen 125 € für Entlastungsleistungen in Anspruch genommen zu haben, können sich diese Beträge bei Ihrer Pflegekasse ansammeln. Dies ermöglicht, dass die Leistungen über ein ganzes Jahr hinweg kumuliert werden und bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden können. Dadurch können Ihnen insgesamt 2.250 € (18 Monate x 125 €) zur Verfügung stehen.

Kochen oder Hilfe beim Kochen

Essens- und Menüplanung

Gesellschaft beim Mittagessen

Betten herrichten / wechseln

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei sämtlichen Haushaltsaufgaben zur Seite, und zwar in einer individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Weise. Dabei liegt immer ein besonderer Fokus auf der zwischenmenschlichen Komponente unserer Dienstleistung.

Das Besondere an unserem umfassenden Serviceangebot ist, dass die Kosten in der Regel von der Pflegekasse übernommen werden.

Wäsche waschen, trocknen und bügeln

Möbel reinigen und Schränke aufräumen

Boden- und Badreinigung

Entsorgen des Hausmülls

Haushaltshilfe nach Geburt und in der Schwangerschaft

Beispiele für die Haushaltshilfe nach der Geburt und in der Schwangerschaft

Die Schwangerschaft ist für die meisten zukünftigen Eltern eine große Freude. Ein neues Leben entwickelt sich, doch im Verlauf der Schwangerschaft können körperliche Einschränkungen zunehmen. Häufig können schwangere Frauen aufgrund dieser Einschränkungen ihre alltäglichen Hausarbeiten nicht mehr vollständig eigenständig bewältigen. Dies stellt jedoch überhaupt kein Problem dar! Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung nicht mehr in der Lage sind, Ihre täglichen Aufgaben im Haushalt und Alltag zu bewältigen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Unterstützung.

Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe

Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik

Sie haben frühzeitige Wehen

Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig

Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin

Haushaltshilfe nach Geburt und für Schwangere per Ärztlicher Verordnung

Alles, was Sie benötigen, ist eine ärztliche Bescheinigung, die die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V bestätigt. Ihr Arzt sollte die Art, den Umfang und die Dauer der benötigten Hilfe in der Bescheinigung festhalten. Die Voraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie zuvor Ihren Haushalt selbst geführt und Kinder betreut haben. Wir kümmern uns um die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse, sobald Sie uns mitteilen, bei welcher Kasse Sie versichert sind. Unsere Priorität ist Ihre Unterstützung und Entlastung während Ihrer Genesung.

Reinigen der Wohnung

Lebensmitteleinkäufe

Wäsche waschen und bügeln

Zubereiten von Mahlzeiten

Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren

Haushaltshilfe bei einer Erkrankung

Alles, was Sie benötigen, ist eine schriftliche ärztliche Bescheinigung gemäß § 38 SGB V, die die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe bestätigt. Sprechen Sie einfach mit Ihrem behandelnden Arzt über eine „Ärztliche Verordnung für Haushaltshilfe“. Die durch Ihre gesundheitlichen Probleme bedingten Einschränkungen sollten dabei klar erkennbar sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in der Bescheinigung den Umfang und die Dauer der benötigten Unterstützung angibt.

Im nächsten Schritt kümmern wir uns um die Genehmigung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse. Sobald diese Zustimmung erteilt wird, können Sie unser individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Hilfsangebot kostenlos in Anspruch nehmen:

Können Sie aufgrund schwerwiegender Krankheit, nach einem Krankenhausaufenthalt, während einer Schwangerschaft oder direkt nach der Geburt Ihre alltäglichen Hausarbeiten nicht mehr alleine bewältigen? Keine Sorge, wir sind hier, um Ihnen zu helfen!

Reinigen der Wohnung

Lebensmitteleinkäufe erledigen

Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren

Wäsche waschen und bügeln

Weitere Haushaltshilfen

Kostenloser Hausnotruf

Durch unsere Beratung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Hausnotruf zu erhalten, der es Ihnen ermöglicht, im Falle eines Sturzes oder einer Notlage sofort einen Notruf auszulösen.
Der Hausnotruf besteht aus einem speziellen Knopf, den Sie betätigen, um einen Alarm an unsere Hilfezentrale zu senden. Diese Zentrale ist rund um die Uhr erreichbar und benachrichtigt im Notfall unverzüglich Ihre Angehörigen, Nachbarn oder Pflegedienste, die Ihnen umgehend zur Hilfe eilen. In der Regel sind die Leistungen des Hausnotrufs für all unsere Kunden kostenfrei, da die Kosten von Ihrer Pflegekasse übernommen werden.

Kostenlose Hilfsmittel

Jeder Versicherte mit einem Pflegegrad erhält monatlich von seiner Pflegekasse Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz und mehr. Es gibt verschiedene Pflegepakete, die individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst werden können, um Ihnen bestmöglich zu helfen. Diese Pflegehilfsmittel können Ihren Alltag erleichtern und werden von Ihrer Krankenkasse vollständig finanziert. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung!